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Compliance im Mittelstand wird immer wichtiger

Der Ruf nach einem Unternehmensstrafrecht in Deutschland wird – angefeuert durch die aktuellen Gesetzesverstöße – immer lauter. Die gesetzliche Entwicklung sowie aktuelle Rechtsprechung zeigen, weshalb Compliance zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Von Dipl.-Betriebswirt Eckart Achauer, MBA – 6. April 2018

Anders als im anglo-amerikanischen Raum gibt es in Deutschland derzeit kein Unternehmensstrafrecht, das die direkte Bestrafung von Unternehmen meint. Hierzu zählen sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften (AG, GmbH, Vereine, GbR etc.). Ursächlich hierfür ist das in Deutschland geltende Schuldprinzip. Nach diesem können nur natürliche Personen wie etwa Geschäftsführer oder Vorstände aber auch weitere Verantwortliche, wie beispielsweise Führungskräfte, schuldhaft handeln und hierfür bestraft werden.

Ungeachtet dessen hat der Gesetzgeber in Deutschland Regelungen geschaffen, die auf eine Sanktionierung bei Gesetzesverstößen ausgerichtet sind. So kann gemäß § 73 ff. StGB das aus der rechtswidrigen Tat Erlangte (z.B. Geld) eingezogen werden, einschließlich der aus dem Erlangten erworbene Gegenstände. Auch die Bestimmung der § 29 a OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) ermöglicht die Einziehung des Wertes von Taterträgen. Darüber hinaus kann ein Unternehmen auch mit einer erheblichen Geldbuße bestraft werden, wenn deren Vertreter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen. Die Geldbußen bei vorsätzlichen Straftaten können bis zu 10 Millionen und bei fahrlässigen Straftaten zu fünf Millionen Euro betragen.

Welche praktische Bedeutung die Bestimmung des § 30 OWiG im Zusammenhang mit Compliance für Unternehmen hat, zeigt die aktuelle Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH: Im Tenor führt der BGH aus, dass für die Bemessung eines Bußgeldes nach § 30 OWiG die Implementierung eines Compliance Managementsystems von erheblicher Bedeutung sei. Damit zeigt diese Entscheidung deutlich, dass die Rechtsprechung das Bestehen von Compliance Managementsystemen honoriert, das maßgeblich zur Reduzierung von Geldbußen beitragen kann.

 
 
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