Unternehmensnachfolge im Fokus von Compliance
Steht ein
Wechsel bei einem Unternehmen an, egal ob durch eine
Nachfolge innerhalb der Familie oder durch den Kauf eines
externen Dritten, so ist dies stets mit einer intensiven
Prüfung des Betriebs verbunden. Vor dem Hintergrund der
steigenden Anforderungen an Unternehmen, sich „compliant“,
also rechtskonform zu verhalten, gewinnt gerade dieser
Aspekt bei der Prüfung zunehmende Bedeutung.
Von Dipl.-Betriebswirt Eckart
Achauer, MBA – 12. August 2016
Spätestens seit dem Urteil des
Landgerichts München aus dem Jahr 2013 ist klargestellt,
dass die Unternehmensleitung im Rahmen ihrer
Legalitätspflicht dafür Sorge zu tragen hat, dass das
Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass
keine Gesetzesverstöße erfolgen. Ihrer Organisationspflicht
genügt die Unternehmensleitung nur dann, wenn sie eine auf
Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte
Compliance-Organisation einrichtet. Diese wird somit von der
Rechtsprechung inzwischen zwingend vorausgesetzt. Im Rahmen
einer geplanten Unternehmensnachfolge ist der Nachfolger
also gut beraten, wenn er – neben der klassischen Due
Diligence – auch eine Compliance Due Diligence durchführt.
Primäres Ziel
dieser Prüfung ist sicherzustellen, dass die
unternehmensspezifischen wirtschaftlichen und rechtlichen
Risiken identifiziert und als Reaktion hierauf angemessene
Gegenmaßnahmen und Kontroll-mechanismen eingerichtet wurden.
Diese werden in ihrer Gesamtheit als Compliance Management
System (CMS) bezeichnet. Wesentlicher Bestandteil der Due
Diligence Prüfung ist das Risiko Audit, also die
Identifizierung der rechtlichen und wirtschaftlichen
Risiken. Dabei spielen Branche und das individuelle Umfeld
des Unternehmens eine wichtige Rolle, wie nachfolgende
Beispiele zeigen:
-
Exportorientierte Unternehmen mit hohen Anforderungen an
ausländisches Recht
-
Produzierendes Gewerbe, das Produkthaftungsrisiken
unterliegt
-
Pharmaunternehmen, Abfallwirtschaft oder
Banken/Versicherung als sogenannte regulierte Branchen
- Bindung an
freiwillige interne Regelungen etwa zu Umweltschutz oder
Corporate Responsibility, die über die gesetzlichen
Anforderungen hinausgehen
Diese Risiken sind
in allen Unternehmensbereichen zu finden. Das beginnt im
Personalbereich (z.B. ArbSchG, ArbZG, AGG) und geht über den
Einkauf und Verkauf bis hin zum Rechnungswesen. Überall dort
können sich erhebliche haftungs- und ggf. sogar
strafrechtlich relevante Risiken wie etwa Korruption,
Kartellverstöße, Betrug oder Untreue verwirklichen. Daneben
muss die Analyse unternehmens- und branchenspezifische
Risiken, etwa Umwelt- oder Produkthaftungsrisiken, sowie
IT-Risiken beinhalten.
Dabei ist
klarzustellen, dass die Hauptursache für die Realisierung
solcher Risiken in der fehlenden Kenntnis der gesetzlichen
Anforderungen liegt und nicht auf krimineller Energie
beruht.
Neben der
materiellen Prüfung ist auch eine organisatorische Prüfung
(Compliance Audit) durchzuführen. Hierzu zählen
beispielsweise Informations- und Kontrollstrukturen oder
Schulung der Mitarbeiter. Auch die Bestellung eines
Compliance-Beauftragten gehört hierzu. Hat das
Zielunternehmen bislang noch kein CMS eingerichtet, lässt
dies ggf. auch Rückschlüsse auf Haftungsrisiken zu.
In der Praxis hat
sich der Trend weg von einer reinen Legal-, Tax- oder
Finance-Due Diligence hin zu einer Compliance Due Diligence
bewährt. Der Nachfolger erhält hierdurch einen deutlich
umfangreicheren Einblick in das Zielunternehmen, was große
Vorteile für ihn hat:
- Intensive
Kenntnis des Unternehmens durch hohe Transparenz
- Aufdecken
von Risiken, die fortführungsrelevant sein können. Der
Nachfolger kann frühzeitig Gegenmaßnahmen in die Wege
leiten
-
Erleichterung einer späteren Integration des
Unternehmens in die eigene Unternehmensstruktur (das
gilt insbesondere beim Unternehmenskauf)
Der mit der
Durchführung einer Compliance Due Diligence verbundene
Aufwand ist vor dem Hintergrund der Vorteile, die der
Nachfolger durch diese erfährt, in jeder Hinsicht
gerechtfertigt, sei es bezüglich des Zeit- als auch des
finanziellen Invests.
Über den
Autor
Eckart Achauer,
Studium der Rechtswissenschaften und
Betriebswirtschaftslehre, ist - nach langjähriger
international ausgerichteter Tätigkeit in leitenden
Funktionen bei einem Schweizer Versicherungskonzern - seit
Mitte der Neunziger Jahre als Managementberater und Interim
Manager tätig. Seine thematischen Schwerpunkte sind
Organisations- und Prozessoptimierung, Qualitätsmanagement
sowie Risiko- und Compliance Management.
Im Rahmen seiner
Fort- und Weiterbildung hat er sich zum European Quality
Manager und EFQM-Assessor qualifiziert. Später folgte die
Ausbildung zum Mediator mit Schwerpunkt
Wirtschaftsmediation.
Sein Branchenfokus
liegt auf der Versicherungswirtschaft, der
Energiewirtschaft, dem Handel, der Logistik und dem
Dienstleistungssektor. Zu seinen Kunden zählen
mittelständische Unternehmen im In- und Ausland sowie
Dax-30-Unternehmen in Deutschland.
Eckart Achauer ist
Geschäftsführer der AGAMON Consulting GmbH, eine auf Risiko-
und Compliance Management spezialisierte
Beratungsgesellschaft. |